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5 Tage über 50: 3G-Regelung gilt ab Sonntag im Landkreis

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab Sonntag, 7. November 2021, gilt die erweiterte 3G-Regelung im Landkreis Wolfenbüttel. An fünf aufeinanderfolgenden Werktagen wurde der maßgebliche Schwellenwert „50“ bei der 7-Tage-Inzidenz überschritten (Montag bis Freitag, 1. bis 5. November). Laut gültiger Corona-Verordnung stellen die Landkreise und kreisfreien Städte diese Überschreitung und die Anwendung weiterer Regelungen durch Allgemeinverfügungen fest. Die Landkreisverwaltung veröffentlichte eine entsprechende Allgemeinverfügung am Freitag, 5. November 2021. Für Veranstaltungen, Gastronomie oder körpernahe Dienstleistungen bedeutet das: Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete.

Die 3G-Regelung gilt

•             in der Innen-Gastronomie,
•             im Tourismusbereich,
•             bei Sport in geschlossenen Räumen, Schwimmhallen und Saunen sowie in Fitnessstudios,
•             bei körpernahen Dienstleistungen wie Optikern, Hörgerätakustikern, Frisörsalons, Tattoo-Studios, Nagelstudios, Kosmetikstudios, 
              Massagepraxen,  praktischen Fahrschulen und Maniküre- und Pedikürestudios sowie anderen vergleichbaren Einrichtungen. Gleiches
              gilt für Einrichtungen für therapeutische medizinische Behandlungen wie Praxen für die Physiotherapie, Ergotherapie, Podologie oder
              Fußpflege sowie Praxen für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker,
•             bei Zusammenkünften und Veranstaltungen von mehr als 25 Personen in geschlossenen Räumen (außer bei religiösen
               Zusammentreffen).
•             Sie gilt auch für Kinos, Theater, Spielhallen und für ähnliche Orten.

Bei Veranstaltungen oder Treffen mit mehr als 25 Personen in geschlossenen Räumen – wie auch bei allen anderen genannten Bereichen – müssen die Kontaktdaten erhoben werden.

Wichtig für Veranstalterinnen und Veranstalter oder Betreiberinnen und Betreiber der vorstehend genannten Bereiche ist, dass der Impf-, Genesenen- oder Testnachweis von Nutzerinnen und Nutzern beziehungsweise Besucherinnen und Besuchern aktiv einzufordern ist.

Die 3G-Regelung gilt nicht für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr.

Weitere Informationen zu den Regelungen des Landes unter www.niedersachsen.de/Coronavirus.

Weitere Informationen zum Thema Corona im Landkreis Wolfenbüttel unter www.lkwf.de/corona

Freundliche Grüße

Landkreis Wolfenbüttel / Die Landrätin

Referat 01 Steuerung, Kreisentwicklung und Kommunikation