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Juleica

Die Jugendleiter/In-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der InhaberInnen. 

Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen. (juleica.de)
Die Jugendpflege bietet regelmäßig Juleica-Seminare an. Die Schulungen umfassen 50 Schulstunden + einen praktischen Teil, bei dem
Aktionen für Kinder und Jugendliche geplant und durchgeführt werden.  In aller Regel erfolgt die Schulung an 2 - 3 Wochenenden, in einer
Kooperation mit der Schule im Innerstetal wird der Schulungskurs dort als NachmittagsAG wöchentlich + einem zusätzlichen
Wochenendseminar angeboten.

Die Ausbildungsinhalte sind in Auszügen:
  • Gruppenpädagogik
  • Gesetzliche Grundlagen bspw. Aufsichtspflicht
  • Methoden und praktische Hilfen
  • Konfliktlösung
  • Eltern und Öffentlichkeitsarbeit

Der nächste Ausbildungskurs findet 2021 statt!

Seit 2014 hat der § 72a des 8. Sozialgesetzbuches die Neuerung gebracht, dass ehrenamtliche Helfer in der Kinder- und Jugendarbeit nur dann eingesetzt werden dürfen wenn sie die Vorgaben des Paragraphen erfüllen. Hierzu ist den Verantwortlichen der betreuten Maßnahmen von den ehrenamtlichen Helfern ein erweiterestes Führungszeugnis vorzulegen. Dieses kann kostenlos bei der jeweiligen Heimatgemeinde beantragt werden. Dazu bitte das entprechende Formular ausfüllen und die ehrenamtliche Tätigkeit durch den Verein/Träger der Maßnahme bestätigen lassen.

Antrag für das erweiterte Führungszeugnis - Ehrenamt (DOCX, 26 kB)

Weiterführende Informationen (externe Links)

Juleica.de - Informationen zum Thema Jugendleitercard

Gesetzte-Im-Internet.de - § 72a SGB VIII, Gesetzestext