Bauleitplanung
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuches vorzubereiten und zu leiten (§ 1 Absatz 1 Baugesetzbuch).
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan (aufzustellen und zu ändern durch die Samtgemeinde Baddeckenstedt) und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan (aufzustellen und zu ändern durch die jeweils betroffene Gemeinde).
Oberstes Ziel ist es, durch Maßnahmen der Bauleitplanung eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu erreichen.
Aktuelle Bebauungsplanverfahren (B-Plan)
- 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Baddeckenstedt im Ortsteil Oelber am weißen Wege und im Parallelverfahren Aufstellung des Bebauungsplanes ,,Lichtenberger Straße" der Gemeinde Baddeckenstedt (nicht barrierefrei) (PDF, 14.7 MB)
- Aufstellung Bebauungsplan AGRI-PV Burgdorf (nicht barrierefrei) (PDF, 26.4 MB)
Aktuelle Flächennutzungsplanverfahren (F-Plan)
- 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Baddeckenstedt in der Gemeinde Burgdorf (nicht barrierefrei) (PDF, 2.3 MB)
- 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Baddeckenstedt in der Gemeinde Burgdorf (nicht barrierefrei) (PDF, 3.6 MB)
- 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Baddeckenstedt im Ortsteil Oelber am weißen Wege und im Parallelverfahren Aufstellung des Bebauungsplanes ,,Lichtenberger Straße" der Gemeinde Baddeckenstedt (nicht barrierefrei) (PDF, 14.7 MB)