Gewerbewesen

Das Gewerbeamt ist Ihre erste Anlaufstelle als Gewerbetreibende/-r für Informationen, Anträge und Formaule rund um Ihre gewerbliche Tätigkeit und nimmt alle Daten auf, die den Gewerbebetrieb betreffen.

Zu den Aufgaben zählen:

  • Gewerbean-/um-/abmeldung
  • Gaststättenanzeigen dauerhaft
  • Gaststättenanzeigen vorrübergehend (ehem. Schankerlaubnis oder Gaststättenerlaubnis)
  • Erlaubnis über den Aufstellort von Geldspielgeräten

Die entsprechenden Vordrucke finden Sie in der rechten Randspalte unter Formulare. Bitte beachten Sie, dass die entsprechenden Fristen zur Beantragung bzw. Anzeige einzuhalten sind. Dieses ist insbesondere im Bereich der Gaststättenenzeige, auch wenn dieses nur für kurze Zeit (z. B. ein Tag) betrieben wird, erforderlich. Für sämtliche Leistungen fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an.

Weitere Dienstleistungen bietet der Landkreis Wolfenbüttel an.