Fundsachen
Haben Sie in der Samtgemeinde Baddeckenstedt etwas verloren?
Dann sprechen Sie uns doch gerne im Bürgerbüro persönlich an oder rufen einen der nebenstehenden Kontakte an.
Allgemeines zu unseren Fundsachen
- Anzeige eines Fundes:
Die Anzeige eines Fundes kann persönlich oder schriftlich erfolgen. Wenn dies schriftlich angezeigt wird, muss der Fundgegenstand sehr genau beschrieben werden.
- Aufbewahrung der Fundsache:
entweder im Fundbüro, das sich im Bürgerbüro der Samtgemeinde Baddeckenstedt befindet oder bei der Finderin/dem Finder.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Monate nach Anmeldung der Fundsache.
Eigentumserwerb
Der Finder oder Finderin erwirbt das Eigentum an der Fundsache, wenn diese sich den Eigentumserwerb vorbehalten haben, Verlierer oder Verliererin sich nicht gemeldet haben oder die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.
Herausgabe der Fundsache
Der Verliererin bzw. dem Verlierer wird die Fundsache herausgegeben, wenn sie nachweisen können, dass sie Eigentümerin bzw. Eigentümer oder Besitzerin bzw. Besitzer der Fundsache sind. Der Finderin bzw. dem Finder wird die Fundsache nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist auf Verlangen herausgegeben, falls dieser die Fundsache nicht schon verwahrt.
Bei Fundsachen, die personenbezogene Daten enthalten können, z.B. Mobiltelefone, Notebooks, Digitalkameras, USB-Sticks, externe Festplatten, sind für den Fall, dass der Finder die Herausgabe der Fundsache verlangt, alle Daten zu löschen. Einfache Löschbefehle des jeweiligen Betriebssystems oder auch das Formatieren des Datenträgers reichen grundsätzlich nicht aus. Ist dies nicht sicherzustellen, dürfen die Fundsachen an den Finder nicht herausgegeben werden.