Schiedspersonen der Samtgemeinde 

„Schlichten statt richten“

So lautet das Motto der Frauen und Männer, welche als Schiedspersonen in einem ganz bestimmten Ehrenamt tätig sind. Wussten Sie, dass es in der Samtgemeinde Baddeckenstedt ein gemeindliches Schiedsamt gibt?

Es wird betreut von zwei ehrenamtlichen Personen, die vom Amtsgericht Salzgitter für ihre Aufgabe förmlich verpflichtet wurden.

Aktuell sind das:

Wenn Sie einen Konflikt oder sogar einen Streit mit Personen in Ihrem Umfeld haben, können Sie sich direkt an das Schiedsamt wenden. Es ist nicht
immer notwendig, dass die Zivilgerichte auch in Bagatellsachen in Anspruch genommen werden. Ein gerichtliches Urteil führt nicht unbedingt zum Erfolg,
denn es fördert nicht immer den Rechtsfrieden zwischen den Parteien.

Handelt es sich bei den Parteien um Nachbarn, müssen diese weiterhin miteinander auskommen. Eine gütliche außergerichtliche Streitschlichtung,
wie sie das Schiedsamt anbietet, ist oft der bessere und auch kostengünstigere Weg.

Wann kann das Schiedsamt angerufen werden?

In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilsachen).

Dies empfiehlt sich vor allem, wenn es sich um Streitigkeiten zwischen Nachbarn oder Hausgenossen handelt und bei Auseinandersetzungen um Geldforderungen mit dem Kaufmann oder Handwerker in der Nachbarschaft.

In "kleinen" Strafsachen.

Bei vielen kleinen Straftaten, wie z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichter Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung kann die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Verfolgung dieser Straftat verneinen. In diesen Fällen muss der "Verletzte" bzw. "Geschädigte" sich erst einmal an das Schiedsamt wenden, ehe eine Privatklage vor dem Strafgericht gegen den "Beschuldigten" erhoben werden kann.

Ablauf eines Verfahrens vor dem Schiedsamt

Der Antragsteller, d. h. der "Verletzte" bzw. "Geschädigte" wendet sich persönlich oder schriftlich an das zuständige Schiedsamt. Zuständig ist das Schiedsamt, in dessen Gemeinde der Antragsgegner wohnt. Die Schiedsperson bestimmt Ort und Zeit der Schlichtungsverhandlung und lädt die Beteiligten dazu ein.

An der Schlichtungsverhandlung, die nicht öffentlich ist, haben die Beteiligten persönlich zu erscheinen.
Die Schiedsperson wird versuchen, zusammen mit den Beteiligten, eine gütliche Einigung zu finden. Dabei sind die Schiedspersonen sehr erfolgreich.

In der Vergangenheit konnten weit über die Hälfte der Schlichtungsverhandlungen mit einer gütlichen Einigung abgeschlossen werden. Diese Einigung (Vergleich) wird protokolliert, von den Beteiligten und der Schiedsperson unterschrieben und erlangt Rechtsgültigkeit.