WAHLEN 2021
Nach der Wahl ist vor der Wahl!
Die nächsten Wahlen finden bekanntlich am Sonntag, 26.09.2021 statt. Neben der Bundestagswahl werden auch die Landrätin/der Landrat sowie der Samtgemeindebürgermeister in einer Stichwahl gewählt.
Viele haben ihre Wahlbenachrichtigungskarte für die Kommunalwahlen nicht mehr und sind jetzt möglicherweise in Sorge, ob sie dennoch wählen können?!
Sie können natürlich auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte am 26.09.2021 in Ihrem Wahllokal wählen.
Bringen Sie bitte ein Ausweisdokument zur Wahl mit.
Eine Stimmabgabe ist in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr, im Wahllokal direkt vor Ort möglich.
Bei der Bundestagswahl hat jede Wählerin/ jeder Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Mit der Zweitstimmte wählt man die Landesliste einer Partei.
Wahlberechtigt sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag 16 Jahre alt und am Tag der Bundestagswahl 18 Jahre alt sind und
- seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben,
- nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind sowie
- in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
Die Wählerverzeichnisse werden von den Gemeinden (Samtgemeinden) geführt. In das Wählerverzeichnis werden die Wahlberechtigten in der Regel automatisch eingetragen und erhalten auch automatisch eine Wahlbenachrichtigungskarte. Auf ihr ist angegeben, in welchem Wahllokal gewählt werden kann. Wer verhindert ist den Wahlraum aufzusuchen oder ohne sein Verschulden nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann einen Wahlschein beantragen und von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen.
Die Wahlergebnisse der einzelnen Wahlen werden am Wahlabend auf der Internetseite der Samtgemeinde Baddeckenstedt verlinkt und können direkt abgerufen werden.
Wahlhelfer*innen gesucht!
SETZEN SIE EIN STARKES ZEICHEN FÜR DIE DEMOKRATIE...
...auch Ihre Stimme zählt nur, wenn sie jemand zählt!
Unsere Demokratie lebt nicht nur von einer möglichst hohen Wahlbeteiligung, sondern auch durch den Einsatz von vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern an jedem Wahlsonntag.
Wer ein solches Wahlehrenamt bei einer Wahl übernehmen möchte, muss selbst wahlberechtigt sein. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelferwerden am jeweiligen Wahlsonntag in ihre Tätigkeiten eingewiesen. Es geht im Wesentlichen um die Ausgabe, Entgegenahme und Auswertung der Stimmzettel.
Ausführliche Informationen zu der ehrenamtlichen Tätigkeit als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer finden Sie hier:
Aktuelle Informationen und Informationsvideo für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Link: Bundeswahlleitung
Für die ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand steht Ihnen eine Aufwandsentschädigung zu, die Sie am Ende des Wahltages in der Regel bar ausgezahlt bekommen. (Je nach Wahlhelfer-Funktion und Wahlart zwischen 30-60€)
SIE HABEN SICH BEREITS ZU VORHERGEHENDEN WAHLEN IN DER SAMTGEMEINDE BADDECKENSTEDT ALS WAHLHELFERIN ODER ALS WAHLHELFER ANGEMELDET?
SIE HABEN SICH BISHER NOCH NICHT ANGEMELDET?
Für eine Anmeldung können Sie ganz einfach das untenstehende Formular ausfüllen und absenden. Sie erhalten dann innerhalb weniger Tage ein Bestätigungsschreiben von uns.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Personen mit Wohnsitz in der Samtgemeinde Baddeckenstedt als neue Wahlhelferin oder Wahlhelfer aufnehmen können.
HINWEIS: Über dieses Formular bitte nur Neumeldungen von Personen, die noch nicht zur Wahlhilfe bei uns gemeldet sind.