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Datenschutz

Am 25. Mai 2018 ist die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU DSGVO) in Kraft getreten. Sie gilt als Verordnung unmittelbar.

Nach Artikel 37  Abs. 1 der EU DSGVO müssen öffentliche Stellen des Landes Niedersachsen grundsätzlich einen behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellen, und zwar unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten.

Art. 38 (4) EU DSGVO sieht vor, dass betroffene Personen, den behördlichen Datenschutzbeauftragten (behDSB) zu allen mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte gemäß der EU DSGVO ihm Zusammenhang stehenden Fragen zu Rate ziehen können.  Die/der behDSB nimmt insoweit auf örtlicher Ebene eine datenschutzrechtliche  Ombudsfunktion ein. Neben Bürgerinnen und Bürgern können sich auch Beschäftigte der öffentlichen Stelle jederzeit an die / den behDSB wenden.

Bitte verwenden Sie für etwaige Eingaben die nebenstehende E-Mail-Adresse der Datenschutzkoordinatorin, die diese an den zuständigen Ansprechpartner bei der Firma Ecoprotec weiterleitet.

Für den Bereich der Samtgemeinde Baddeckenstedt sind bestellt:

Externer behördlicher Datenschutzbeauftragter: Ecoprotec GmbH

Datenschutzkoordinatorin als örtliche Ansprechpartnerin zu Fragen des Datenschutzes: Frau Marina Kiehne

Betroffenenrechte

Soweit Ihre personenbezogenen Daten durch uns verarbeitet werden, sind Sie Betroffener im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu: 

  • Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO)

  • Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO)

  • Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten (Art. 17 DSGVO),

  • Einschränkung der Datenverarbeitug, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen (Art. 18 DSGVO)

  • Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns (Art. 21 DSGVO) und Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben (Art. 20 DSGVO).

Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.Sie haben das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Die Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:

Informationen nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Personalwesen

für Bewerberinnen und Bewerber

Amt I / Finanzen - IT - Innere Dienste

Ratsangelegenheiten

Steuern & Finanzen

Amt II / Bürgerservice - Bildung - Soziales-Feuerwehr

bei der Beantragung von Personaldokumenten

für meldepflichtige Personen

bei Gewerbeanmeldung/-ummeldung/-abmeldung

bei Ordnungswidrigkeiten

Standesamt

Amt III/ Bauen - Liegenschaften

27.06.2017