Kindertagesstätten
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Krippe Baddeckenstedt
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Krippe Hohenassel
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Kita am Schloss
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Kita Tausendfüßler
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Kita Rappelkiste
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Kita Rasselbande
Allgemeines
Die Samtgemeinde Baddeckenstedt bietet ein umfangreiches Betreuungsangebot für Ihre Kinder an 5 Tagen in der Woche in einer allgemeinen Betreuungszeit von 7:00 bis 16:00 Uhr. Die insgesamt 7 kommunalen und 2 kirchlichen Kindertagesstätten sind verlässliche Orte, an denen Kinder nicht nur gut aufgehoben sind, sondern sich entfalten, lernen und gemeinsam wachsen können.
Alle Einrichtungen verbinden pädagogische Qualität mit sozialer Verantwortung. Sie ermöglichen frühe Bildung für alle, unterstützen Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und stärken den sozialen Zusammenhalt vor Ort. Dieses Angebot ist ein zentraler Baustein für Chancengerechtigkeit und eine nachhaltige Entwicklung unserer Kommune.
Unsere Angebote für eine adäquate Betreuung der Kinder reicht von der Kinderkrippe, die Kinder ab einem Jahr aufnehmen kann, bis zum Kindergarten, in denen die Kinder bis zu ihrer Einschulung betreut werden.
Unsere Kindertagessstätten sind über eine Satzung organisiert, die regelmäßig durch die Gremien des Samtgemeindesrates aktualisiert werden. Die aktuelle Fassung:
Satzung der Kindertagesstätten Stand 2025 (nicht barrierefrei)
FAQ Kindertageswesen
Wann und wie kann ich mein Kind für die Kinderkrippe oder den Kindergarten anmelden?
Eine Anmeldung ist jederzeit und das ganze Jahr über möglich.
Die Sorgeberechtigten erhalten nach Eingang der Anmeldung eine schriftliche Eingangsbestätigung, jedoch noch keine Zusage für den Kitaplatz
Wann erfahre ich, ob mein Kind einen Platz hat?
Die feste Platzzusage erfolgt durch die jeweilige Kita-Leitung in der Regel ca. vier Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn.
Gibt es gemeinschaftliches Mittagessen in den Kindertagesstätten?
Die Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen ist obligatorisch, sofern die Betreuungszeit über 13:00 Uhr hinausgeht.
Bei einer Betreuungszeit bis 13:00 Uhr können die Sorgeberechtigten entscheiden, ob das Kind am Mittagessen in der KiTa teilnimmt.
Die monatlichen Kosten für die Verpflegung belaufen sich auf derzeit 97,00 €.
Ist die Betreuung in einer KiTa kostenpflichtig?
Für Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren fallen Gebühren an. Dies gilt unabhängig davon, ob das Kind eine Krippe oder bereits einen Kindergarten besucht.
Ab dem Monat, in dem Ihr Kind das 3. Lebensjahr vollendet, ist die Betreuung bis zu einer Dauer von 8 Stunden pro Tag beitragsfrei.
Für die 9. und 10. Betreuungsstunde (Zusatzbetreuung) werden auch für Kinder über 3 Jahren Gebühren erhoben.
Alle Kosten sind detailliert in der Kindertagesstättensatzung aufgeführt.
Wann und wie kann ich einen Betreuungsplatz kündigen?
Ein Betreuungsplatz kann grundsätzlich zum Ende eines Kita-Jahres (zum 31.07.) gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Es gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Kann mein Kind eine Kita außerhalb meiner Wohngemeinde besuchen?
Eine Betreuung in einer Kita außerhalb der Wohnortgemeinde ist grundsätzlich nur möglich, wenn vorher ein sogenannter Defizitantrag bewilligt wurde.
Der Antrag muss sowohl von Ihrer Wohnortgemeinde als auch von der Kita-Gemeinde genehmigt werden.
Innerhalb der Samtgemeindegrenzen sind Wohnort und Lage der Kita von dieser Regelung nicht betroffen.
Formulare
Anmeldungen
- Anmeldung Krippe (nicht barrierefrei) (PDF, 94 kB)
- Anmeldung Kindergarten (nicht barrierefrei) (PDF, 95 kB)
- Anmeldung Mittagessen (nicht barrierefrei) (PDF, 66 kB)
Änderungen
- Antrag auf Änderung Krippe Kindergarten (nicht barrierefrei) (PDF, 80 kB)
- Antrag auf Betreuung eines Kindes außerhalb der Wohnortgemeinde (nicht barrierefrei) (PDF, 69 kB)
- Antrag auf Erstattung von Mittagessenkosten (nicht barrierefrei) (PDF, 93 kB)
Sonstiges
- SEPA Mandat KiTa (nicht barrierefrei) (PDF, 103 kB)
- Tätigkeitsnachweis (nicht barrierefrei) (PDF, 88 kB)
- Einkommenserklärung KiTa Gebühren (nicht barrierefrei) (PDF, 150 kB)
- Infoblatt Datenschutz KiTa -nicht barrierefrei- (PDF, 59 kB)
Informationen und Schließzeiten unserer Einrichtungen
Die Betriebsferien, die die Samtgemeinde als Träger vieler Kindertagesstätten bereits bis zum Jahr 2030 festgelegt hat, sind als Aushang in jeder KiTa-Einrichtung zu finden.
Darüber hinaus gibt es weitere Tage, an denen die Einrichtung geschlossen bleibt. Zur besseren Planung Ihrerseits teilen wir daher diese Tage mit (und führen auch die bekannten Betriebsferien mit auf).
| Weihnachten 2025/2026 | 24.12.2025 bis 02.01.2026 |
| Einheitlicher Seminartag (nur kommunal) | 28.04.2026 |
| Brückentage | 15.05.2026 |
| Sommer 2026 | 20.07.2026 bis 07.08.2026 |
| Weihnachten 2026/2027 | 23.12.2026 bis 01.01.2027 |
(angegeben ist jeweils der erste und letzte Tag der Schließung)
Allgemeines:
- Die üblichen Feiertage bleiben davon unberührt.
- Bei einzelnen Brückentagen wird ggf. vorher von der jeweiligen Einrichtungsleitung eine verbindliche Bedarfsabfrage erfolgen.
- Einrichtungsbezogene Studientage werden in eigener Verantwortung von den jeweiligen Einrichtungsleitungen festgelegt und den Eltern rechtzeitig mitgeteilt.
Informationen zur Notfallbetreuung während der Betriebsferien:
Als Träger der Kindertagesbetreuung bieten wir in Absprache mit den kirchlichen Einrichtungen eine kostenpflichtige Betreuung für Kinder im Elementarbereich während der Sommerbetriebsferien an. Die Organisation ist an einige Voraussetzungen geknüpft, die Sie den folgenden Dateien entnehmen können.
Eckpunkte Notfallbetreuung bis 2030 (nicht barrierefrei)
Betriebsferien aller Kindertagesstätten 2025 bis 2030 (nicht barrierefrei)
Hier finden Sie die beiden Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft. Für Fragen zur Anmeldung in diesen Kindertagesstätten wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Einrichtung.
Ev.-luth. Kindergarten Gustedt
Ev.-luth. Kindergarten Gustedt: Detailseite
Leitung: Frau Nowacki
Gebhardshagener Str. 38
38274 Elbe
Ev.-luth. Kindergarten "Am Ries" in Berel
Ev.-luth. Kindergarten "Am Ries" in Berel: Detailseite
Leitung: Frau Themer
Specken 7
38272 Burgdorf