Wichtige Informationen zu den Grundsteuer-Hebesätzen
Die Mitgliedsgemeinden Heere, Sehlde und Burgdorf haben im Rahmen ihres Haushaltes eine Erhöhung der Hebesätze in der Grundsteuer A und B beschlossen.
Die Hebesätze ändern sich wie folgt:
Burgdorf von bisher 380 v.H auf 400 v.H
Heere von bisher 317 v.H auf 400 v.H
Sehlde von bisher 315 v.H auf 360 v.H
Diese Erhöhung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.
Die Eigentümerinnen und Eigentümer, der vorgenannten Mitgliedsgemeinden, erhalten in Kürze die entsprechenden Änderungsbescheide.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Steueramt