Wohnsitz Ummeldung Statuswechsel
Urheber
nicht angegeben
Volltext
Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland gemeldet und nutzen Sie zwischenzeitlich vorwiegend einen Nebenwohnsitz statt des bisher gemeldeten Hauptwohnsitzes, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese ändert den Status im Melderegister.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der sich der neue Hauptwohnsitz befindet.
Voraussetzungen
- Verlagerung des Lebensschwerpunktes an einen anderen Wohnsitz
Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass aller betroffenen Meldepflichtigen
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
- 0 Tag(e)
- sofortige Bearbeitung
Verfahrensablauf
Die Meldung muss persönlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport