Bearbeitungsstatus des Personalausweises abfragen
Urheber
Frau Burggraf,
Referat O 3,
Bundesministerium des Innern,
Graurheindorfer Straße 198,
53117 Bonn
Nicht angegeben
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalVolltext
Sie können den Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises bei Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde persönlich, telefonisch oder schriftlich erfragen. Sofern Ihre Personalausweisbehörde dies anbietet, können Sie den Bearbeitungsstatus auch online abfragen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Onlinedienste
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung