Bearbeitungsstatus des Personalausweises abfragen

Ihr Wohnort

Urheber

Frau Burggraf,
Referat O 3,
Bundesministerium des Innern,
Graurheindorfer Straße 198,
53117 Bonn

Nicht angegeben

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Sie können den Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises bei Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde persönlich, telefonisch oder schriftlich erfragen. Sofern Ihre Personalausweisbehörde dies anbietet, können Sie den Bearbeitungsstatus auch online abfragen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Onlinedienste

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 19.03.2026
Fachlich freigegeben durch:

Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung