An- und Verkauf von Flächen zu land- bzw. forstwirtschaftlichen Zwecken

Ihr Wohnort

Urheber

nicht angegeben

Volltext

Der An- und Verkauf von Flächen zu landwirtschaftlichen bzw. forstwirtschaftlichen Zwecken wird von den Gemeinde- und Stadtverwaltungen durchgeführt.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 12.09.2011
Fachlich freigegeben durch:

nicht angegeben