Osterfeuer Genehmigung

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Volltext

Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.

Ansprechpunkt

An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 12.05.2010
Fachlich freigegeben durch:

nicht angegeben

Onlinedienste

Teaser

Für die Durchführung von Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer benötigen Sie eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbrennungsverbot von Gegenständen im Freien. Diese Ausnahme müssen Sie bei den örtlich zuständigen Städten und Gemeinden beantragen.

Zuständige Stelle

An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

Kosten

Je Kommune unterschiedlich geregelt.

Frist

Je Kommune unterschiedlich geregelt.

Bearbeitungsdauer

Je Kommune unterschiedlich geregelt.