Osterfeuer Genehmigung
Urheber
nicht angegeben
Volltext
Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.
Ansprechpunkt
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
nicht angegeben
Onlinedienste
Teaser
Für die Durchführung von Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer benötigen Sie eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbrennungsverbot von Gegenständen im Freien. Diese Ausnahme müssen Sie bei den örtlich zuständigen Städten und Gemeinden beantragen.
Zuständige Stelle
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Kosten
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Frist
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Bearbeitungsdauer
Je Kommune unterschiedlich geregelt.