Bauleitplanung
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuches vorzubereiten und zu leiten (§ 1 Absatz 1 Baugesetzbuch).
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan (aufzustellen und zu ändern durch die Samtgemeinde Baddeckenstedt) und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan (aufzustellen und zu ändern durch die jeweils betroffene Gemeinde).
Oberstes Ziel ist es, durch Maßnahmen der Bauleitplanung eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu erreichen.
Laufende Verfahren:
20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Baddeckenstedt im Ortsteil Burgdorf und im Paralellverfahren
Aufstellung des Bebauungsplanes Feuerwehr Burgdorf der Gemeinde Burgdorf
17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Baddeckenstedt / Aufstellung des Bebauungsplan Burgdorf Bahnhof (Fußballgolf) der Gemeinde Burgdorf
Bebauungsplan Burgdorf-Bahnhof (Fußballgolf)
Bebauungsplan Burgdorf Bahnhof (Fußballgolf) Begründung
Flächennutzungsplan 17. Änderung Begründung
Flächennutzungsplan-17. Änderung Burgdorf-Bahnhof
Flächennutzungsplan-17. Änderung_Abgrenzung
19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Baddeckenstedt
Aufstellung des Bebauungsplanes "Dorfgemeinschaftshaus und Feuerwehr Haverlah"
Aufstellung des Bebauungsplanes "Solarpark Binder", Gemeinde Baddeckenstedt
Bekanntmachung Solarpark Binder (PDF, 1.2 MB)
15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Baddeckenstedt
15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Baddeckenstedt (PDF, 1.4 MB)
Aufstellung des Bebauungsplanes "Windenergie", Gemeinde Haverlah
Aufhebung des Bebauungsplanes "Südstraße" mit örtlicher Bauvorschrift, Gemeinde Haverlah
18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Baddeckenstedt