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Bauleitplanung

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuches vorzubereiten und zu leiten (§ 1 Absatz 1 Baugesetzbuch).

Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan (aufzustellen und zu ändern durch die Samtgemeinde Baddeckenstedt) und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan (aufzustellen und zu ändern durch die jeweils betroffene Gemeinde).

Oberstes Ziel ist es, durch Maßnahmen der Bauleitplanung eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu erreichen.


Laufende Verfahren: 

20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Baddeckenstedt im Ortsteil Burgdorf und im Parallelverfahren
Aufstellung des Bebauungsplanes Feuerwehr Burgdorf der Gemeinde Burgdorf

Bekanntmachung

Flächennutzungsplan Unterlagen:

F-Plan Begründung

F-Plan Entwurf

F-Plan Umweltbericht

Bebauungsplan Unterlagen:

B-Plan Begründung

B-Plan Entwurf

B-Plan Umweltbericht