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Online-Terminvergabe für die KFZ - Zulassung

Achtung: Die KFZ-Zulassungsstelle ist bis auf Weiteres nur mittwochs von 08:30 - 12:00 Uhr geöffnet! 
Die Schilderstelle ist derzeit geschlossen!

Die KFZ-Zulassungsstelle bleibt aufgrund von organisatorischen Gründen vom 23. April bis 10. Mai 2024 geschlossen.

                                                                              ONLINE TERMINVERGABE

Nutzen Sie gern alternativ die KFZ-Online-Dienste des Landkreises Wolfenbüttel über unser Serviceportal



Mit der Online-Terminvergabe buchen Sie Ihren Termin für den Besuch der Zulassungsstelle selbst , so wie es Ihr Terminkalender zulässt und vermeiden so eventuelle Wartezeiten am Telefon. Eine vorherige Terminbuchung ist auf jeden Fall notwendig

Sie erhalten nach erfolgreich durchgeführter Buchung eine Bestätigungsmail in Ihr Email-Postfach. Sollten Sie keinen Internetzugang oder keine Email-Adresse besitzen, können Sie in diesen Ausnahmefällen die Terminvereinbarung telefonisch unter der Rufnummer 05345/498-0 vornehmen.

Wichtig:

Bei mehreren Anliegen bitte mehrere Zeitintervalle einzeln buchen.
Nicht mehr benötigte Zulassungstermine bitte unbedingt unter der Tel.: 05345/498-0 absagen.

Ihr aktueller Wohnort muss sich in Baddeckenstedt, Berel, Binder, Burgdorf, Groß Elbe, Gustedt, Haverlah, Heere, Hohenassel, Klein Elbe, Nordassel, Oelber, Rhene, Sehlde, Söderhof, Steinlah, Wartjenstedt oder Westerlinde befinden.

Vollmacht:

Wenn Sie für eine andere Person ein Fahrzeug zulassen, benötigen Sie von dieser eine Vollmacht. Weiterhin ist ein Ausweisdokument des Bevollmächtigten vorzulegen.

SEPA-Lastschriftmandat bei Zulassung in Vollmacht

Der Zulassungsbehörde muss für alle Zulassungen ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuersteuer für das Zollamt vorgelegt werden. Bitte benutzen Sie diesen Formularvorschlag, da der Inhalt des SEPA-Mandats vorgeschrieben ist.
Wichtig: Die Unterschrift des Girokontoinhabers ist bei Feld S13 erforderlich. Sollte der Girokontoinhaber nicht identisch mit dem Halter sein, so ist die Erklärung des/r  Halters/in unbedingt erforderlich (letzte Reihe).

Zulassung auf Minderjährige:

Bei Zulassung auf einen minderjährigen Fahrzeughalter ist eine schriftliche Einwilligungserklärung beider Erziehungsberechtigten vorzulegen. Die Personalausweise sind ebenfalls erforderlich.
Vordruck steht im Downloadbereich auf baddeckenstedt.de zur Verfügung

Wofür ist die Kfz-Zulassungsstelle der SG Baddeckenstedt zuständig ?

  • Pkw-/Anhänger-/Kraftrad-Neuzulassungen mit Zulassungsbescheinigung Teil II, außer Import-Fahrzeuge mit ausländischen Papieren
  • Gebrauchtfahrzeug-Zulassung mit Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt in Deutschland
  • Außerbetriebsetzung
  • Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung von jeglichen Fahrzeugarten ohne Änderung der Kennzeichenmaße
  • Kurzzeitkennzeichen
  • Vergabe/ Löschung Saisonkennzeichen
  • Adress- bzw. Namensänderung
  • Technische Änderungen – ohne Änderungen der Kennzeichenmaße
  • Beantragung von Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein) durch den Fahrzeughalter

Für weiteren Anliegen wenden sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt in Wolfenbüttel.


Wichtige Informationen zur Zulassungsstelle beim Landkreis Wolfenbüttel


06.08.2020