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4. Beirat für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Wolfenbüttel
Der Beirat für Menschen mit Behinderungen ist die Vertretung aller im Landkreis Wolfenbüttel wohnenden Menschen mit Behinderungen. Grundlage zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist das Niedersächsische Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (NBGG).
Der Beirat ist in Kontakt mit den politischen Parteien, Gremien und Verwaltung. Der Beirat ist vom Kreistag des Landkreises Wolfenbüttel berufen. Er arbeitet unabhängig und ist konfessionell nicht gebunden und parteilich neutral und unterliegt nicht den Weisungen des Landkreises Wolfenbüttel.
Weitere Informationen erhalten Sie im nachfolgenden Flyer.