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Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
[Nr.99085001014002 ]
Volltext
Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 05.12.2013
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport