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Personalausweis Statusabfrage
[Nr.99008001015000 ]

Volltext

Der Bearbeitungsstatus des Personalausweises kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Personalausweis beantragt wurde: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt)

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Personalausweis beantragt wurde: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 08.05.2023
Fachlich freigegeben durch:

ohne Gewähr