Ärztliche Vesorgung
Um mehr Ärzten und Psychotherapeuten die Ansiedlung in ländlichen Regionen Niedersachsens zu erleichtern, haben das Niedersächsische Sozialministerium, die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) und die gesetzlichen Krankenkassen einen Niedersachsenfonds in Höhe von einer Million Euro eingerichtet. Aus dem Fonds können bis zu 50.000 Euro je Zulassung oder Anstellung als Investitionskostenzuschuss gewährt werden. Dies gilt für Niederlassungen in Regionen, in denen aufgrund der Altersstruktur der Praxisinhaber mittelfristig eine Unterversorgung zu befürchten ist.
(Quelle: Internetseite der KVN, Stand 03/2016)
mit diesem Förderprogramm das Ziel, die Entscheidung für eine hausärztliche Niederlassung im ländlichen Raum zu forcieren, frei werdende Hausarztsitze nach zu besetzen undPraxisgründungen zu erleichtern.