Informationen über die Hebesätze der Mitgliedsgemeinden für das Jahr 2026
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Im Zuge der Grundsteuerreform haben die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Baddeckenstedt für das Jahr 2025 aufkommensneutrale Hebesätze für die Grundsteuer A und B festgesetzt. Die Berechnung dieser Hebesätze musste jedoch auf einer sehr frühen und teilweise unvollständigen Datenlage erfolgen. Zum damaligen Zeitpunkt lagen den Gemeinden noch nicht alle endgültigen Bewertungs- und Messbetragsdaten des Finanzamtes vor. Mittlerweile hat sich die Datenlagen durch Korrekturen sowie durch den Erlass weiterer Grundsteuermessbetragsbescheide seitens des Finanzamtes verändert.
Aufgrund dieser aktualisierten Datenbasis zeigt sich, dass die tatsächlichen Einnahmen aus den Grundsteuern im Jahr 2025 nicht aufkommensneutral gegenüber den Einnahmen aus dem Jahr 2024 sind. Vielmehr haben die Mitgliedsgemeinden erhebliche Mindereinnahmen bei der Grundsteuer A und B zu verzeichnen. Die hieraus resultierenden Defizite müssen durch die Gemeinden aufgefangen werden.
Zielsetzung muss es jedoch sein, zumindest das Einnahmeniveau des Jahres 2024 wieder annähernd zu erreichen, um die Finanzkraft der Mitgliedsgemeinden zu stabilisieren. Vor diesem Hintergrund haben der Rat der Gemeinde Baddeckenstedt sowie der Rat der Gemeinde Haverlah in ihren Sitzungen am 09.12.2025 bzw. 25.11.2025 beschlossen, die Hebesätze für das Jahr 2026 anzupassen (TOP Haushaltsplan 2026).
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Der Hebesatz der Gemeinde Baddeckenstedt erhöht sich für die Grundsteuer A und B von bislang 401 v.H. auf 425 v.H.
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Der Hebesatz der Gemeinde Haverlah steigt für die Grundsteuer A und B von bislang 390 v.H. auf 425 v.H.
Die übrigen Gemeinden – mit Ausnahme der Gemeinde Heere - werden die Entwicklung der Einnahmen im Rahmen der anstehenden Haushaltsplanberatungen prüfen und dort über mögliche Anpassungen der Hebesätze beraten und entscheiden.
Der Rat der Gemeinde Heere hat zunächst im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2026 (11.12.2025) unveränderte Hebesätze gegenüber dem Vorjahr beschlossen (Grundsteuer A und B jeweils 317 v.H.), wird jedoch die Hebesatzthematik im 1. Halbjahr 2026 noch einmal beraten.
Einen Beschluss über eine Anhebung der Hebesätze können die Räte der Mitgliedsgemeinden rückwirkend zum 01.01.2026 bis zum 30.06.2026 erwirken. Eine Absenkung der Hebesätze ist auch über diesen Zeitpunkt hinaus möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Das Steueramt der Samtgemeinde Baddeckenstedt