Lärmaktionsplanung der Samtgemeinde Baddeckenstedt für die Gemeinden Baddeckenstedt, Burgdorf und Haverlah

Der Rat der Samtgemeinde Baddeckenstedt hat in seiner Sitzung vom 24.06.2025 den Lärmaktionsplan gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Umsetzung der vierten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Lärmaktionsplan in Kraft.

Die Samtgemeinde Baddeckenstedt hat den Entwurf des Lärmaktionsplanes in der Zeit vom 04.04.2025 - 05.05.2025 zur Einsichtnahme und Stellungnahme im Verwaltungsgebäude der Samtgemeinde Baddeckenstedt öffentlich ausgelegt. Zeitgleich wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten.

Die hier eingegangenen Stellungnahmen wurden nach Ihrer Prüfung und entsprechender Abwägung in den Lärmaktionsplan integriert. Der Lärmaktionsplan liegt ab sofort in der Samtgemeinde Baddeckenstedt, Heerer Straße 28, 38271 Baddeckenstedt, Zimmer 13 während der Dienstzeit zur Einsichtnahme aus.

Die Lärmaktionspläne sind hier einsehbar.

Brandt
Samtgemeindebürgermeister