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Die Gleichstellungsbeauftragte

 "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland  Art. 3 (2)

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine zentrale Herausforderung, um das Leben in unserem Land zukunftsfähig und gerecht zu gestalten. Dafür müssen Frauen und Männer auf dem gesamten Lebensweg die gleichen Chancen erhalten – gesellschaftlich, persönlich, beruflich und familiär.


Die Gleichstellungsbeauftragte trägt  zur Verwirklichung der im Grundgesetz verankerten Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen kommunaler Möglichkeiten bei.

Zum Beispiel durch:

  • Beratung und Unterstützung der Verwaltung und des Rates,  gleichstellungspolitischen Handlungsbedarf innerhalb der Kommune zu erkennen und Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts abzubauen.

  • Bemühungen zur Umsetzung von Geschlechtergerechtigkeit von Frauen oder auch von Männern innerhalb der eigenen Verwaltung (Personal- und Organisationsfragen).

  • Impulsgebung und Begleitung von Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit.

Weitere Informationen zum Thema Gleichstellung erhalten Sie in unserer Samtgemeindeverwaltung.