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Förderrichtlinien

Information des Landkreises Wolfenbüttel vom 08.02.2021: 

Gute Nachrichten für alle, die in der Jugendarbeit tätig sind: Stadt- und Kreisjugendpflege weisen darauf hin, dass die aktuellen Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Stadt- und Kreisgebiet ebenfalls für digitale Angebote gelten.

 Stadt- und Kreisjugendpflege fördern Träger und Maßnahmen der Jugendarbeit im Landkreis nach ihren aktuellen Richtlinien. In den aktuellen Richtlinien werden digitale Maßnahmen jedoch nicht ausdrücklich im Wortlaut erwähnt, fallen jedoch unter die in den Richtlinien erwähnten generellen Begriffe der „Maßnahme“, des „Seminars“ und der „Begegnung“.

 Kreisjugendpflege und Stadtjugendpflege haben eine einheitliche Anwendung der Richtlinien abgestimmt und festgehalten, so dass für die Träger der Jugendarbeit deshalb eine einheitliche Förderung auf Kreis- und Stadtebene gewährleistet ist. Ab sofort kann sich auf den jeweiligen Internetseiten der Jugendpflegen informiert werden, welche digitalen Angebote gefördert werden können.

Jugendförderrichtlinien des Landkreises Wolfenbüttel Stand 01.01.19 (nicht amtlich) (PDF, 127 kB)

Anlage (Hinweis) - Förderung von digitalen Angeboten der Jugendarbeit nach Richtlinien.docx (PDF, 431 kB)

Richtlinie für die Förderung der Jugendarbeit in der Gemeinde Baddeckenstedt (PDF, 23 kB)

04.03 - Richtlinien Jugendförderung, 1. Änderung der Gemeinde Baddeckenstedt (PDF, 114 kB)

Richtlinie Jugendförderung der Gemeinde Burgdorf (PDF, 114 kB)

Richtlinie für die Jugendförderung der Gemeinde Elbe (PDF, 558 kB)

Richtlinien für die Jugendförderung der Gemeinde Haverlah (PDF, 91 kB)