Notbetreuung in Kinderkrippen, Kindergärten und Horteinrichtungen
Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte
Coronafall in einer Einrichtung
Symptome einer Corona-Infektion
Quarantäne von engen Kontaktpersonen
Aushang Impfen des KiTa-Personals (PDF, 204 kB)
Allgemeine Hinweise zur Notbetreuung
Anträge zur Notbetreuung werden ab sofort entgegengenommen und bis zur Entscheidung des Landkreises zur Notbetreuung gesammelt.
Die hier bereits vielfach eingereichten Anträge werden verwahrt und behalten ihre Gültigkeit!
Sollten Sie bereits im Frühjahr 2021 die Notbetreuung für Ihr Kind in Ihrer Kita in Anspruch genommen und die erforderlichen Unterlagen (Arbeitgeberbescheinigung usw.) seinerzeit eingereicht haben, müssen Sie diese nicht erneut beifügen, sofern sich nichts geändert hat. Sollten Sie erstmals die Notbetreuung beantragen, benötigen wir die erforderlichen Nachweise zur Prüfung des Bedarfs. Bitte reichen Sie in dem Fall den Antrag auf Notbetreuung sowie Arbeitgeberbescheinigung ein.
Antrag auf Notbetreuung (PDF, 225 kB)
Arbeitgeberbescheinigung (PDF, 188 kB)
Weiterführende Informationen rund um die Zugangsvoraussetzungen für die Notbetreuung finden Sie unter: