FAQ Ordnungswesen
Wo kann ich Falschparker melden?
Bitte wenden Sie sich direkt an unser Ordnungsamt (E-Mail: ordnungsamt@baddeckenstedt.de Tel. 05345 498-29)
Sollten Sie ein Foto per E-Mail senden, muss das Kennzeichen sowie der Verstoß ersichtlich sein. Geben Sie möglichst genau Ort, Datum, Zeit, Kennzeichen, Ihre Zeugendaten und Art des Verstoßes an.
Brauche ich eine Genehmigung für einen Container oder ein Gerüst auf der Straße?
Ja, für die Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraums (Straße, Gehweg, etc.) benötigen Sie eine verkehrsbehördliche Genehmigung. Diese können Sie beim Straßenverkehrsamt des Landkreises Wolfenbüttel beantragen.
Wie beantrage ich eine verkehrsrechtliche Anordnung (z.B. Halteverbot für Umzug)?
Hierfür können Sie bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Wolfenbüttel einen Antrag stellen.
Zu dem Formular:
Brauche ich eine Genehmigung für eine öffentliche Veranstaltung?
Ja, öffentliche Veranstaltungen (Straßenfeste, Märkte, Konzerte) müssen beim Ordnungsamt mindestens vier Wochen im Voraus angezeigt werden. Private Feiern auf dem eigenen Grundstück wie z.B. Geburtstage und Hochzeiten müssen nicht angezeigt werden.
Gilt in der Samtgemeinde Leinenzwang für Hunde?
Ja, in bestimmten Bereichen gilt Leinenzwang (z.B. Schongebiete in Feld und Forst, innerorts je nach Verordnung). Bitte beachten Sie die Verordnung über den Leinenzwang der Samtgemeinde Baddeckenstedt.
Außerdem ist die Brut- und Setzzeit vom 01. April bis 15. Juli zwingend zu beachten. In der freien Landschaft gilt die gesetzliche Anleinpflicht für Hunde. Die freie Landschaft umfasst Waldflächen sowie andere offene Gebiete, auch wenn diese innerhalb bebauter Ortsteile liegen und schließt alle dazugehörigen Wege und Gewässer mit ein.
Darf ich Gartenabfälle verbrennen?
Das Verbrennen von Gartenabfällen ist grundsätzlich verboten. Nutzen Sie bitte die Bioabfallentsorgung oder bringen Sie die Abfälle zu einer Deponie.
Jemand hat illegal Müll abgeladen – was kann ich tun?
Melden Sie illegale Müllablagerungen bitte umgehend beim Ordnungsamt. Geben Sie möglichst Ort, Zeit und Art des Abfalls an.
Befindet sich die wilde Müllablagerung auf einem Privatgrundstück, sind nach § 12 Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG) die Grundstückeigentümer verpflichtet die Abfälle zu beseitigen.
Wo kann ich eine Fundsache abgeben oder suchen?
Fundsachen können Sie beim Bürgerbüro (Tel. 05345 498-23, -24 oder -42) abgeben oder erfragen.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 05345 498-29 oder per E-Mail an ordnungsamt@baddeckenstedt.de.
Wir helfen Ihnen weiter!
Stand: März 2026