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Bundestagswahl 2025 

Ab Montag, den 10.02.2025 sollen die Stimmzettel in der Samtgemeindeverwaltung eintreffen, sodass ab Dienstag, den 11.02.2025 voraussichtlich die Briefwahl vor Ort zu den bekannten Öffnungszeiten möglich sein wird.

WICHTIGE HINWEISE ZUR VERKÜRZTEN BRIEFWAHL 2025

Am Sonntag, den 23. Februar 2025, findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. * Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, an diesem wichtigen demokratischen Ereignis teilzunehmen. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die:

  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben (geboren am 23. Februar 2007 oder früher),
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland ihren Wohnsitz haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Personen, die infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen, sind von der Wahl ausgeschlossen.

Deutsche, die im Ausland leben

Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die dauerhaft im Ausland leben, können ebenfalls an der Bundestagswahl teilnehmen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu ist ein schriftlicher Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis erforderlich. Alle Informationen und Antragsformulare sind auf der Website der Bundeswahlleiterin verfügbar.

Briefwahl – Ihre Alternative zum Wahltag

Wenn Sie Ihre Stimme nicht am Wahltag im Wahllokal abgeben können, haben Sie die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. Dafür ist ein „Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins“ erforderlich.

BEACHTEN SIE: Aufgrund der vorgezogenen Wahl des 21. Deutschen Bundestages ist der Zeitraum zur Stimmabgabe per Briefwahl erheblich verkürzt.

So stellen Sie den Antrag:

Online: Ab dem 13. Januar 2025, rund um die Uhr.

Briefwahlunterlagen online beantragen

Schriftlich: Verwenden Sie den Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung oder stellen Sie einen formlosen Antrag per Post, E-Mail oder Fax.

Persönlich: In der Samtgemeinde Baddeckenstedt, ab dem 29. Januar 2025

Die Öffnungszeiten des Wahlamtes sind:

  • Montag: 08:30 –12:00 Uhr
  • Dienstag: 08:30 –12:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:30 –12:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:30 –12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr
  • Freitag: 08:30 –12:00 Uhr
    (am 14. Februar 2025 sowie am 21. Februar durchgängig von 08:30 bis 17:00 Uhr)

Bitte beachten Sie: Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18 Uhr beim Wahlamt (ACHTUNG: Landkreis Wolfenbüttel!) eingegangen sein, damit Ihre Stimme gezählt wird.

* Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am 23.02.2025 statt. Die Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag vom 27.12.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 436) ist am 28.12.2024 in Kraft getreten. Alle weiteren Informationen der Bundeswahlleiterin, inkl. Terminkalender mit Fristen, z.B. für Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis, finden Sie unter 

Informationen der Bundeswahlleitung zu verkürzten Fristen

Hier können Sie für die Bundestagswahl am 23.02.2025 Ihre Briefwahlunterlagen beantragen