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WAHLEN 

Jede Stimme zählt!

Die nächste Wahl, die Europawahl, findet am 09.06.2024 statt. 

Bringen Sie bitte ein Ausweisdokument zur Wahl mit und Ihre Wahlbenachrichtigung. 

Eine Stimmabgabe ist in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr, im Wahllokal direkt vor Ort, möglich.

Informationen zur Europawahl

Im kommenden Jahr sind die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union aufgerufen, die Abgeordneten des Europäischen Parlaments zu wählen. Zum zehnten Mal seit 1979 wird das Europäische Parlament dann direkt gewählt. Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 26. Juli 2023 bestimmt, dass in Deutschland die Wahl der deutschen Abgeordneten zum Europäischen Parlament am Sonntag, 9. Juni 2024, stattfinden wird.

Wieso bestimmt die Bundesregierung den Wahltermin zum Europäischen Parlament?

Ein Zeitraum, in dem alle Mitgliedstaaten der EU die Wahlen abhalten müssen, wird zunächst durch den Rat der Europäischen Union festgelegt. Mit Beschluss vom 22. Mai 2023 hat der Rat bestimmt, dass die europäischen Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme in dem Zeitraum vom 6. bis 9. Juni 2024 abgeben.

Nun hat die Bundesregierung aus diesen Daten den genauen Wahltermin für Deutschland ausgewählt. Da die Wahl der deutschen Abgeordneten nach den Vorgaben des deutschen Europawahlgesetzes an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag stattfinden muss, kommt insofern als Datum nur Sonntag, der 9. Juni 2024, in Betracht.

Wer ist zur Wahl berechtigt?

Alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind an diesem Tag zur Wahl berechtigt – sowie alle Staatsangehörigen der übrigen EU-Mitgliedsstaaten, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben. Erstmals können auch Unionsbürgerinnen und -bürger wählen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. In Deutschland gibt es mehr als 66 Millionen Wahlberechtigte, EU-weit sind es rund 350 Millionen Wahlberechtigte.

Nach welchem System wird gewählt?

In jedem Mitgliedstaat werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments nach dem Verhältniswahlsystem auf der Grundlage von Listen oder von übertragbaren Einzelstimmen gewählt. In Deutschland erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments. Seit 2014 gibt es bislang auch keine Sperrklausel mehr.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/termin-europawahl-2024-2204136



Wahlhelfer*innen gesucht!

SETZEN SIE EIN STARKES ZEICHEN FÜR DIE DEMOKRATIE...

...auch Ihre Stimme zählt nur, wenn sie jemand zählt!

Unsere Demokratie lebt nicht nur von einer möglichst hohen Wahlbeteiligung, sondern auch durch den Einsatz von vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern an jedem Wahlsonntag.

Wer ein solches Wahlehrenamt bei einer Wahl übernehmen möchte, muss selbst wahlberechtigt sein. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelferwerden am jeweiligen Wahlsonntag in ihre Tätigkeiten eingewiesen. Es geht im Wesentlichen um die Ausgabe, Entgegenahme und Auswertung der Stimmzettel.

Ausführliche Informationen zu der ehrenamtlichen Tätigkeit als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer finden Sie hier: 

Aktuelle Informationen und Informationsvideo für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Für die ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand steht Ihnen eine Aufwandsentschädigung zu, die Sie am Ende des Wahltages in der Regel bar ausgezahlt bekommen. 

SIE HABEN SICH BEREITS ZU VORHERGEHENDEN WAHLEN IN DER SAMTGEMEINDE BADDECKENSTEDT ALS WAHLHELFERIN ODER ALS WAHLHELFER ANGEMELDET?

Dann schreiben wir Sie rechtzeitig vor der nächsten Wahl wieder an. Sie müssen sich also nicht noch einmal registrieren. Helfen Sie uns bis dahin und werben Sie selbst unter Ihren Bekannten und Freunden für diese wichtige Aufgabe.

SIE HABEN SICH BISHER NOCH NICHT ANGEMELDET?

Sie wollen uns erstmals - wie bereits viele andere Einwohner und Einwohnerinnen der Samtgemeinde Baddeckenstedt - an den Wahlsonntagen helfen? Dann registrieren Sie sich gleich heute über das Wahlhelfer-Formular.
Für eine Anmeldung können Sie ganz einfach das untenstehende Formular ausfüllen und absenden. Sie erhalten dann innerhalb weniger Tage ein Bestätigungsschreiben von uns.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Personen mit Wohnsitz in der Samtgemeinde Baddeckenstedt als neue Wahlhelferin oder Wahlhelfer aufnehmen können.
HINWEIS: Über dieses Formular bitte nur Neumeldungen von Personen, die noch nicht zur Wahlhilfe bei uns gemeldet sind.

Formular: Anmeldung Wahlhelfer (Word)