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Straßenreinigung
Leistungsbeschreibung
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.