Kommunalwahl 2021
BEKANNTMACHUNG ZUM ENTGÜLTIGEN WAHLERGEBNIS
WARUM SOLLTEN WIR WÄHLEN?
Wählen bedeutet, die Richtung der Politik zu bestimmen. Und nirgendwo sind die Chancen der Einwirkung auf die Politik so groß wie auf kommunaler Ebene. Wählen bedeutet, die Richtung der Politik zu bestimmen. Und nirgendwo sind die Chancen der Einwirkung auf die Politik so groß wie auf kommunaler Ebene.
Wer wählt, wirkt am politischen Entscheidungsprozess mit, übt direkt und indirekt Einfluss aus, vertritt seine bürgerlichen Interessen, entscheidet ganz konkret, wer Samtgemeindebürgermeisterin oder Samtgemeindebürgermeister wird und wie sich der Samtgemeinderat oder die Gemeinderäte zusammensetzen. Das Wahlrecht ist das wesentliche Element einer starken Demokratie.
Deshalb am 12. September wählen gehen! Bei den Kommunalwahlen im September werden die Samtgemeindebürgermeisterin oder der Samtgemeindebürgermeister, der Samtgemeinderat, die Gemeinderäte, der Landrat oder die Landrätin sowie der Kreistag neu gewählt.
Wie bei allen anderen Wahlen gelten auch bei kommunalen Wahlen die im Grundgesetz verankerten fünf Wahlrechtsgrundsätze.
WER IST WAHLBERECHTIGT?
Zu Kommunalwahlen sind Deutsche und die Staatsangehörigen aller anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wahlberechtigt, soweit sie am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit dem 12. Juni 2021 in der Samtgemeinde Baddeckenstedt wohnen.
Für Gemeinderatswahlen gilt außerdem: Zu diesen Wahlen ist nur wahlberechtigt, wer seit dem 12. Juni 2021 im jeweiligen Gemeindegebiet wohnt. Weitere Informationen finden Sie unter: