Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung: Ausstellung
[Nr.99114032012000 ]
Volltext
Als Nachweis kann die Rentenversicherung eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben:
- bei der Gemeinde (Bürger-Amt, Bürger-Service oder Einwohner-Melde-Amt)
- beim Konsulat
Das ausgefüllte Formular muss im Original zurück an den Renten Service der Deutschen Post AG geschickt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag und Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung
Kosten
Die Gebühr ist bei persönlichem Erscheinen bei der zuständigen Stelle zu begleichen. Bei schriftlichen Anfragen ist die Gebühr für den Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen auf das Konto der Stelle zu überweisen, an die der Antrag gerichtet ist.
- Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung
Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein) - zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten)
Gebühr: 4,80 EUR (Vorkasse: nein)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz ist:
- bei der Gemeinde (Bürger-Amt, Bürger-Service oder Einwohner-Melde-Amt)
- beim Konsulat
Das ausgefüllte Formular muss im Original zurück an den Renten Service der Deutschen Post AG geschickt werden.