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24.02.2017

Bildung der Wahlvorstände in der Samtgemeinde Baddeckenstedt anlässlich der Bundestagswahl am 24.09.2017

Aufgrund des § 16 des Bundeswahlgesetzes (BWG) wurde als Wahltermin für die Bundestagswahl Sonntag, der 24. September 2017 festgelegt.

Zur Sicherstellung der Durchführung der Wahlhandlung fordere ich hiermit gemäß § 9 Abs. 2 BWG die im Gebiet der Samtgemeinde Baddeckenstedt vertretenen Parteien auf, bis zum

15. März 2017

Beisitzer/innen für die Wahlvorstände der Wahlbezirke zur Bundestagswahl vorzuschlagen.

Die Wahlvorstände bestehen gem. § 9 Abs. 2 BWG aus der Wahlvorsteherin/dem Wahlvorsteher als Vorsitzende/Vorsitzendem, seiner Stellvertreterin/seinem Stellvertreter und weiteren drei bis sieben Wahlberechtigten als Beisitzern.

Um die Wahlehrenämter auch im Falle der nachweislichen Verhinderung/Ablehnung einzelner Personen gem. § 9 Bundeswahlordnung besetzen zu können, wird um die Benennung einer ausreichenden Anzahl von Vorschlägen gebeten.

gez. Kubitschke
Samtgemeindebürgermeister