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Einschulung

Leistungsbeschreibung

Die Einschulung ist die Aufnahme eines Kindes in eine Schule, insbesondere einer Grundschule.

Alle Kinder, die bis zu einem festen Stichtag das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.

Jüngere Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigen vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Entscheidung trifft die/der Schulleiter/-in.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Grundschule, die für Ihren Wohnbezirk zuständig ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema "Einschulung" finden Sie in der Leistung Einschulungsuntersuchung.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

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