Grundsteuer 2025
Grundsteuerreform 2025 – Wichtige Hinweise Liebe Bürgerinnen und Bürger, in den nächsten Tagen werden Ihnen die neuen Grundsteuerbescheide für die Grundsteuer A und B zugesandt. Zum 1. Januar 2025 tritt die Reform der Grundsteuer in Kraft. Die Grundsteuerreform soll aufkommensneutral durchgeführt werden. Hierfür wurden für die Gemeinden aufkommensneutrale Hebesätze ermittelt. Der aufkommensneutrale Hebesatz ist der Hebesatz, der sich ergibt, wenn sich das Grundsteueraufkommens des Jahres 2025 gegenüber dem Vorjahr nicht erhöht. Für das Jahr 2025 wurden nachfolgend aufgeführte neue Hebesätze für die Grundsteuern festgelegt, da die alten Werte mit Ablauf des 31.12.2024 ihre Gültigkeit verlieren:
Gemeinde Baddeckenstedt Grundsteuer A und B 401 v.H.
Gemeinde Burgdorf Grundsteuer A und B 380 v.H.
Gemeinde Elbe Grundsteuer A und B 385 v.H.
Gemeinde Haverlah Grundsteuer A und B 390 v.H.
Gemeinde Heere Grundsteuer A und B 317 v.H.
Gemeinde Sehlde Grundsteuer A und B 315 v.H.
Den Grundsteuerbescheiden liegt ein Schreiben des Finanzamtes bei, wie Sie bei Unstimmigkeiten, die den Steuerbescheid betreffen, vorzugehen haben. Grundstückseigentümer, denen kein Grundsteuerbescheid zugeht, wenden sich bitte an das Steueramt der Samtgemeindeverwaltung (E-Mail: steueramt@baddeckenstedt.de). Bei Grundstücksverkäufen, die im Jahr 2024 erfolgt sind, wird es zu zeitlichen Verzögerungen bei der Bearbeitung seitens des Finanzamtes kommen. Bitte beachten Sie abschließend etwaige Daueraufträge bei der Bank den neuen Werten entsprechend anzupassen.