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Erhöhtes Wohngeld beantragen
[Nr.99107023017003 ]

Leistungsbeschreibung

Ein erhöhtes Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweise über das verringerte Einkommen
  • Nachweis über die erhöhte Miete oder Belastung
  • Nachweis über sonstige Änderungen

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Erhöhungsantrag gestellt worden ist.

Was sollte ich noch wissen?

Hat sich die Miete oder Belastung rückwirkend um mehr als 15 Prozent erhöht, kann ein erhöhtes Wohngeld ggf. auch rückwirkend bewilligt werden, frühestens jedoch ab Beginn des laufenden Bewilligungszeitraumes.

Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

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