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Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertagesstätte Erteilung
[Nr.99071001001000 ]
Volltext
Eine Kindertagesstätte bezeichnet eine Tageseinrichtung zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern ab dem ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
Wenn Sie eine Kindertagesstätte betreiben wollen, benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.
Erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.