Einzelbestimmung von Prüferinnen und Prüfern beantragen
[Nr.99080074006000 ]
Volltext
Als Bewerberin oder Bewerber zum Erwerb von Lizenzen oder Berechtigungen gemäß "Teil-FCL" (Flight Crew Licensing), können Sie für Ihre Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die Bestimmung einer Prüferin oder eines Prüfers beantragen.
Es handelt sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung, die abweichend zum normalen Verfahren (Prüfer-Pool) erfolgt. Eine entsprechende Einzelbestimmung können Sie nur beantragen, wenn für die zugelassenen Ausbildungsorganisation, kurz "ATO" (Approved Training Organisation), kein Prüfer-Pool genehmigt wurde oder keine Prüferin beziehungsweise kein Prüfer aus dem Prüfer-Pool zeitnah verfügbar ist.
Der Prüfer-Pool ist eine Liste von anerkannten Prüferinnen und Prüfern, die zur Abnahme von praktischen Prüfungen an einer zugelassenen "ATO" berechtigt sind.
Voraussetzungen
- Für die zugelassenen Ausbildungsorganisation, kurz "ATO" (Approved Training Organisation), ist kein Prüfer-Pool genehmigt oder es ist keine Prüferin beziehungsweise kein Prüfer aus dem Prüfer-Pool zeitnah verfügbar.
- Sie sind eine natürliche Person (Inland, EU-Staat, Drittstaat) oder eine juristische Person (mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat).
- Bei Vertretung: Nachweis der Vertretungsberechtigung
Verfahrensablauf
Eine Einzelbestimmung einer Prüferin oder eines Prüfers können Sie online beantragen:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Sie können den gegebenenfalls erforderlichen Nachweis der Vertretungsberechtigung direkt hochladen.
- Senden Sie den Antrag online ab.
- Das LBA prüft den Sachverhalt. Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das LBA Kontakt zu Ihnen auf.
Rechtsbehelf
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Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.