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Einstweilige Erlaubnis im Straßenpersonenverkehr: Erteilung
Volltext
Wer als Unternehmer mit Bussen (Linienverkehr, Ausflugsbusreisen oder Ferienzielreisen), Taxen oder Mietwagen Personen befördert, muss dafür im Besitz einer Genehmigung sein.
Voraussetzung ist der Nachweis
- persönlichen Zuverlässigkeit,
- der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und
- der fachlichen Eignung.
Darüber hinaus erteilen die zuständigen Behörden auch Einstweilige Erlaubnisse gemäß § 20 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und genehmigen (im Linienverkehr) Fahrpläne und Tarife.
Die Fachaufsicht über Genehmigungen im Personenverkehr hat das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft und Verkehr.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit für liegt bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH, einer beliehene, landeseigene Gesellschaft.
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.