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Bestellung eines Praxistreuhänders für eine Steuerberatungspraxis
[Nr.99135008061000 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Soll die Praxis eines/einer verstorbenen Steuerberaters/Steuerberaterin  oder Steuerbevollmächtigten auf eine bestimmte Person übertragen werden, die zu dem Zeitpunkt des Todes jedoch noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, so kann auf Antrag der Erben von der zuständigen Steuerberaterkammer ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter für maximal drei Jahre zum Treuhänder bestellt werden. In Ausnahmefällen ist es möglich, den Zeitraum um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Bestellung kann jederzeit widerrufen werden.

Ansprechpunkt

Steuerberaterkammer Niedersachsen für alle im Kammerbezirk niedergelassenen Steuerberater und ehemaligen/verstorbenen Steuerberater

Formulare

Formloser Antrag möglich schriftlich oder per E-Mail

Erforderliche Unterlagen

schriftlicher Antrag (Original)

Kosten

  • Gebühr: 155,00 EUR (Vorkasse: nein)

Frist

Sie müssen keine Fristen beachten.

Bearbeitungsdauer

Ca. 1 Monat

Verfahrensablauf

Nach Eingang des Antrags wird dieser geprüft und im Anschluss ein Bescheid erlassen.

Rechtsbehelf

Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 14.12.2022
Fachlich freigegeben durch:

Steuerberaterkammer Niedersachsen

Onlinedienste

Zuständige Stelle

Steuerberaterkammer Niedersachsen für alle im Kammerbezirk niedergelassenen Steuerberater und ehemaligen/verstorbenen Steuerberater